Neue Coronaverordnung ab 20.08.2021 für NRW

Liebe Gäste,
ab dem 20.08.2021 gilt eine neue Coronaverordnung in NRW. Bei einer Inzidenz von über 35 gilt für die Nutzung der Innengastronomie die drei G,getestet, genesen, geimpft. Kinder bis zum 15. Lebensjahr brauchen keinen Test! Die Nutzung der Außengastronomie ist ohne Test weiterhin gestattet!
Die Registrierungspflicht entfällt laut neuer Verordnung! Platzierungspflicht besteht weiter!

Weitere Infos auf unsere Web Seite unter Corona-Regeln NRW §

Euer Team Urige am Markt

Ab 11.06.2021 gilt in Düsseldorf die Inzidenzstufe 1

Die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt ist zusätzlich zulässig wenn auch für das Bundesland die Inzidenzstufe 1 gilt! Die Nutzung der Innengastronomie unter Beachtung der übrigen Maßgaben und Regeln auch ohne Negativtestnachweis. Personal unterliegt weiter der Testpflicht nach der Coronaschutzverordnung!

-In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 ist eine Unterschreitung des Mindestabstands zusätzlich zulässig:

1. Beim Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen. Es gilt weiterhin Platzierungspflicht und Kontaktdatenerfassung!

2.Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaften) sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaften) mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.