Ab den 07.12.2021 gilt eine neue Coronaverordnung!
Ab Dienstag, den 7.12.2021 müssen Gäste neben dem Immunisierungsnachweis auch ein Ausweispapier vorzeigen. Aus der stichprobenartigen Kontrolle wird nun also eine zwangsweise durchzuführende Ausweiskontrolle. Abweichend von den bisherigen Regelungen haben die Kontrollen grundsätzlich beim Zutritt (und nicht erst am Tisch) zu erfolgen.
Neue Coronaregeln ab 24.11.2021
1. Was gilt in der Gastronomie?
In der Gastronomie in NRW gilt flächendeckend der 2G-Status. Nur geimpfte uns genesene Gäste haben ab dem 24.11.2021 Zutritt zu gastronomischen Angeboten. Dies gilt im Innen- wie auch im Außenbereich. Ausgenommen von dieser Regel sind Gäste, denen aus ärztlicher Sicht von einer Impfung abgeraten wird. Diese müssen neben einem ärztlichen Attest (nicht älter als 6 Wochen) einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorlegen, wobei Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen und dürfen bei Vorlage eines entsprechenden negativen Tests (auch hier: Nicht älter als 24/48 Stunden) gastronomische Leistungen in Anspruch nehmen.
Lecker Gänsekeule mit Bratapfel
Martinsgansessen im Uerige am Markt ab 08.11.2021
- Ab 08.11.2021 täglich Gänsekeule/Brust oder ganze Martinsgans -
Vorbestellung erbeten bei Gesellschaften ab 4 Personen
Ab Freitag den 08.10.2021 täglich frische Muscheln!
Neue Coronaverordnung ab 20.08.2021 für NRW
Liebe Gäste,
ab dem 20.08.2021 gilt eine neue Coronaverordnung in NRW. Bei einer Inzidenz von über 35 gilt für die Nutzung der Innengastronomie die drei G,getestet, genesen, geimpft. Kinder bis zum 15. Lebensjahr brauchen keinen Test! Die Nutzung der Außengastronomie ist ohne Test weiterhin gestattet!
Die Registrierungspflicht entfällt laut neuer Verordnung! Platzierungspflicht besteht weiter!
Weitere Infos auf unsere Web Seite unter Corona-Regeln NRW §
Euer Team Urige am Markt
